Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

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Dominik

Dominik

Zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften. „Wer jetzt nicht handelt und sich nicht im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Julia Lindner, Notarassessorin an der Landesnotarkammer Bayern.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bietet der Notar.

In weniger als einem Jahr tritt eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Vollkommen neu eingeführt wird ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner – allerdings nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für eine begrenzte Zeit. Eine Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht entbehrlich, sondern in manchen Fällen sogar umso wichtiger.

Arbeiten, einkaufen und kommunizieren - mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nach dem Tod nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen. Rechtssicher lässt sich das in einer notariellen Vorsorgevollmacht oder einem notariellen Testament regeln. Daneben sorgt die sichere Hinterlegung von Zugangsdaten für einen schnellen und unkomplizierten Zugang der Erben zu Online-Konten.

Die E-Mail gehört inzwischen zum Alltag. Doch kann ich auch mit Gerichten ohne weiteres auf diese Weise kommunizieren oder Anträge stellen? Die einfache E-Mail hat eine entscheidende Schwachstelle: Sie kann sehr einfach abgefangen und ausgespäht werden. Damit ist zum einen eine vertrauliche Kommunikation mit den Gerichten nicht möglich. Zum anderen ist nicht geprüft, ob die E-Mail auch tatsächlich vom Absender stammt.

Testamente bzw. Erbverträge sind in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere wenn diese nach eingehender Beratung von einer Notarin oder einem Notar professionell gestaltet werden. Zu berücksichtigen sind dabei Ansprüche etwaiger Pflichtteilsberechtigter. Sollen diese rechtssicher ausgeschlossen werden, kommt insbesondere ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzichtsvertrag in Betracht.

Dienstag, 16 August 2022 16:41

Mit Vollmacht in den Urlaub | 18. Juli 2022

Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.

Dienstag, 30 August 2022 18:41

Nachlass mit Auslandsbezug | 30. August 2022

Erbfälle stellen sowohl im Rahmen der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der späteren Nachlassabwicklung für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Besteht im Zusammenhang mit dem Erbfall ein Auslandsbezug, treffen verschiedene Rechts-ordnungen aufeinander. Dann kann es schnell kompliziert und eine umfassende rechtliche Beratung für die Betroffenen unerlässlich werden.

Wer ein Fahrzeug zulassen oder eine Meldebescheinigung beantragen will, kann dies bei vielen Kommunen online vornehmen. Auch zahlreiche weitere Behördengänge lassen sich inzwischen bequem über das Internet erledigen. Gleiches gilt nun für den Gang ins Notarbüro. Der Personalausweis ist ein ständiger Begleiter, die meisten führen ihn in ihrem Geldbeutel stets mit sich. Mit dem Personalausweis kann man sich verlässlich ausweisen, etwa am Bankschalter, im Bürgeramt oder beim Notar. Hierzu wird der Ausweis vorgelegt und das Gegenüber überprüft, ob das auf dem Ausweis aufgedruckte Lichtbild zum Ausweisinhaber passt. Im Internet funktioniert das aber nicht, da man sich dort nicht persönlich gegenübersteht.

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