Spezialisten auf unserem Gebiet

Schon die strengen Zulassungskriterien zum Beruf des Notars sind Gewähr für exzellente juristische Fachkenntnisse. Der Notar ist Volljurist und wird nach einer Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Testamenten oder Eheverträgen. Darum schreibt das Gesetz dafür die Mitwirkung eines Notars vor. Ständige Fortbildung und Spezialisierung auf Tätigkeitsschwerpunkte sichern ein langfristiges und vertrauensvolles Mandatsverhältnis. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten, gegenwärtig und zukünftig. Wir legen großen Wert darauf, Ergebnisse zu erzielen, die den rechtlichen, wirtschaftlichen und individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten optimal gerecht werden. Auch die Notariatsfachangestellten unterziehen sich selbstverständlich regelmäßiger Fort- und Weiterbildung auf Seminaren unterschiedlicher Fachrichtungen.

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Tätigkeitsfelder im Überblick

Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Erbbaurechtsbestellungen
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte
  • Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen,
    z.B. Insolvenz, Zwangsvollstreckung
  • Testamente und Erbverträge
  • Lebenspartnerschaften
  • Nachlassauseinandersetzungen und Erbanteilsübertragungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinsanträge
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Strukturveränderungen wie z.B. Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
  • Unternehmensumwandlungen und Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen
  • Vollmachten
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Rechtsklick

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