Tätigkeitsfelder im Überblick
Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:
- Immobilienkaufverträge
- Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
- Erbbaurechtsbestellungen
- Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte
- Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen,
z.B. Insolvenz, Zwangsvollstreckung
- Testamente und Erbverträge
- Lebenspartnerschaften
- Nachlassauseinandersetzungen und Erbanteilsübertragungen
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbscheinsanträge
- Ausschlagung von Erbschaften
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
- Strukturveränderungen wie z.B. Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
- Unternehmensumwandlungen und Unternehmensnachfolgen
- Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen
- Vollmachten