Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

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Dominik

Dominik

Mittwoch, 01 April 2015 12:00

Vererben und Schenken

Die gesetzliche Erbfolge

Jeder Mensch hat Erben. Sofern Sie Ihre Erben nicht selbst bestimmen, werden sie vom Gesetzgeber festgelegt. Dabei berücksichtigt die gesetzliche Erbfolge die Nähe der Verwandtschaft zum Verstorbenen: Erben der sogenannten ersten Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Sind diese bereits vor dem Erblasser verstorben oder schlagen sie die Erbschaft aus, kommen wiederum deren Kinder - also die Enkelkinder des Erblassers - zum Zuge und so weiter. Sofern keine Erben erster Ordnung vorhanden sind oder sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, kommen als Erben zweiter Ordnung die Eltern des Verstorbenen in Betracht, wiederum ersatzweise deren Abkömmlinge - also die Geschwister des Erblassers. Erben weiterer Ordnungen sind die Großeltern - ersatzweise deren Abkömmlinge -, die Urgroßeltern und so weiter.

Auch der Ehepartner bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe der Erbquote hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehe- bzw. Lebenspartner leben und welche Familienmitglieder noch vorhanden sind. Sind Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern des Erblassers vorhanden, ist der Partner zusammen mit diesen am Erbe beteiligt. Der überlebende Partner erbt daher in der Regel nicht das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Das hat zur Folge, dass er ohne Einverständnis der Miterben auch nicht frei über das ererbte Vermögen verfügen kann. Sind die Kinder der Ehegatten bzw. Lebenspartner noch minderjährig, können sogar gerichtliche Genehmigungen erforderlich werden.

Sofern Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, steht diesem kein gesetzliches Erbrecht zu. Unabhängig von der Dauer der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhält Ihr Partner keinen Anteil an Ihrem Vermögen.

Gestalten mit Testament und Erbvertrag

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, können Sie hiervon durch ein Testament oder einen Erbvertrag abweichen. Somit können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Lediglich das sogenannte Pflichtteilsrecht Ihrer nächsten Verwandten kann Ihre Testierfreiheit einschränken.

Gerade bei der Abfassung des letzten Willens können sich viele Fehler einschleichen. So können Formulierungen nicht eindeutig gewählt sein oder das gewünschte Ziel lässt sich mitunter nicht in der gedachten Art und Weise erreichen. Damit Sie sicher gehen können, dass alles in Ihrem Sinn geregelt ist, sollten Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Notar besprechen. Ihr Notar prüft im Einzelfall, welche Regelungen für Ihre persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind und übernimmt die rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens. Zusätzliche Kosten sind damit nicht verbunden, denn mit der Beurkundungsgebühr sind die Beratung und der Entwurf ebenfalls abgegolten.

Wenn Sie Ihr Testament notariell beurkunden lassen, können Sie nicht nur sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich in Ihrem Sinn umgesetzt wird. Sie erleichtern Ihren Erben auch die Abwicklung des Nachlasses, da die Erteilung eines Erbscheins in der Regel nicht mehr erforderlich ist - so sparen Ihre Erben nicht nur Zeit sondern auch die mitunter erheblichen Kosten für den Erbschein.

Übertragung zu Lebzeiten

Mitunter kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei der Überlassung von Grundeigentum eine erhebliche Bedeutung zu. Durch eine solche Übertragung können nicht zuletzt steuerliche Freibeträge optimal genutzt und Pflichtteilsansprüche Dritter unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden.

Bei der Frage, ob eine Übertragung zu Lebzeiten in Betracht kommt, sind die damit verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und bedürfen eingehender rechtlicher Beratung. Werden Vermögenswerte überlassen, ist die Möglichkeit einer Absicherung des Übergebers, etwa in Form eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts, zu prüfen.

Kosten

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Die Beurkundung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags kostet daher bei jedem Notar das Gleiche. Mit der Beurkundunsgebühr ist auch die Beratung durch den Notar und die Erstellung des Entwurfs abgegolten. Über die zu erwartenden Kosten gibt Ihnen der Notar gerne Auskunft.

Rechtsfalle Mustervertrag

Das Internet hat sich zur primären Informationsquelle für nahezu alle Lebensbereiche entwickelt. Bei fast allen Entscheidungsfragen wendet sich der Nutzer vertrauensvoll an die weltumfassende Gemeinde. Doch bei der Verwendung von vorgefertigten Formularen und Musterverträgen aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Film Rechtsfalle Mustervertrag.

Dienstag, 31 März 2015 12:13

Wertach

Rathaus

rathaus

Adresse

Notare Cathrin Caspary und Rolf Metzger
Rathausstraße 3 (Im Rathaus)
87497 Wertach

Parkmöglichkeiten:

  • Vor dem Haus

Kontakt

Sprechzeiten:
Erster Mittwoch im Monat:
14.15 bis 17.00 Uhr

Kontakt:
Telefon: 08321/6625-0
Telefax: 08321/86187
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anfahrt

Dienstag, 31 März 2015 12:13

Oberstdorf

Impressionen

Oberstdorf
Oberstdorf
Oberstdorf
Oberstdorf
Oberstdorf

Adresse

Notare Cathrin Caspary und Rolf Metzger
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Parkmöglichkeiten:
Parkplätze (mit Parkschein) befinden sich an der Rückseite des Gebäudes, dort ist auch ein Aufzug vorhanden.

Kontakt

Sprechzeiten:
Donnerstag Vormittag:
09.00 bis 12.00 Uhr

Kontakt:
Telefon: 08322/2828
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anfahrt

Dienstag, 31 März 2015 12:12

Sonthofen

Impressionen

Sonthofen
Sonthofen
Sonthofen
Sonthofen
Sonthofen

Adresse

Notare Cathrin Caspary und Rolf Metzger
Richard-Wagner-Straße 1
87527 Sonthofen
(1. Stock, Aufzug vorhanden)

Parkmöglichkeiten:

  • Parkplätze vor dem Haus
    ½ Std. mit Parkscheibe
  • Straßenseite gegenüber
    3 Std. mit Parkschein
  • Marktanger-Tiefgarage

Kontakt

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag:
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr

Kontakt:
Telefon: 08321/6625-0
Telefax: 08321/86187
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anfahrt

Dienstag, 31 März 2015 11:40

Standorte

Donnerstag, 26 März 2015 15:58

Tätigkeitsfelder

Tätigkeitsfelder im Überblick

Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Erbbaurechtsbestellungen
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte
  • Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen,
    z.B. Insolvenz, Zwangsvollstreckung
  • Testamente und Erbverträge
  • Lebenspartnerschaften
  • Nachlassauseinandersetzungen und Erbanteilsübertragungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinsanträge
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Strukturveränderungen wie z.B. Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
  • Unternehmensumwandlungen und Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen
  • Vollmachten
Donnerstag, 26 März 2015 15:58

Aufgaben

AUFGABEN EINES NOTARS

Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.

Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände erstellt der Notar einen Entwurf der Urkunde. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt. Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug. Er holt beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.

Donnerstag, 26 März 2015 15:56

Leistungen

Donnerstag, 26 März 2015 11:11

Philosophie

PHILOSOPHIE

Unser Leitbild ist der Notar als höchst kompetenter und vertrauenswürdiger Berater und Vertragsgestalter. Mit maßgeschneiderten, praxisnahen Regelungen schaffen wir Notare Rechtssicherheit und helfen Ihnen Streit zu vermeiden. Unsere Mandanten kommen mit gewichtigen persönlichen oder beruflichen Anliegen zu uns. Wir rechtfertigen dieses Vertrauen, indem wir uns Zeit für den jeweiligen Einzelfall nehmen. Sorgfalt ist dabei unser oberstes Gebot. So verhindern wir, dass unsere Mandanten später unnötig Zeit, Geld und Emotionen in Rechtsstreitigkeiten investieren müssen.

Wir hören zu, sondieren Interessen, sehen mögliche Konflikte voraus und präsentieren einen ausgewogenen Lösungsvorschlag, der allen Beteiligten gerecht wird. Wenn Sie Ihre Angelegenheit in unsere Hände legen, können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihre Belange verlässlich und zielgerichtet durchsetzen. Wir garantieren Seriosität und Integrität. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche.

Als Notare sind wir zwar Inhaber eines öffentlichen Amtes, aber in erster Linie sehen wir uns als Dienstleister. Unser Ziel ist die schnelle und reibungslose Abwicklung der Angelegenheiten unserer Mandanten.

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