Viele Unternehmer sind so auf ihr operatives Geschäft konzentriert, dass sie nicht an ihre Nachfolge denken. Zudem beschäftigen sie sich nur ungern mit dem Gedanken, sich vom eigenen Unternehmen – häufig das „Lebenswerk“ – zu trennen. Nach aktuellen Umfragen hat nur knapp jeder Dritte Unternehmer fortgeschrittenen Alters Vorkehrungen für den Generationenwechsel getroffen. Diese Zahl ist umso erschreckender, bedenkt man die möglichen drastischen Konsequenzen einer versäumten Nachfolgeplanung. „Wenn die Unternehmensnachfolge nicht geregelt ist und daher beispielweise mehrere Familienmitglieder als gesetzliche Erben das Unternehmen gemeinschaftlich erben, kann es zu erheblichem Streit kommen, an dem das Unternehmen im schlimmsten Fall zugrunde geht“ erläutert Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. Der Unternehmensinhaber kann derlei Szenarien vermeiden, indem er zu Lebzeiten und bei Vollbesitz seiner geistigen Kräfte bestimmt, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll. Glücklicherweise bietet das deutsche Recht eine Fülle an Regelungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Nachfolge. Die Rechtsform des Unternehmens gibt die Rahmenbedingungen vor. Eine genaue Prüfung der gesetzlichen Vorgaben und etwaiger Gesellschaftsverträge ist daher unumgänglich. „Bei einer GmbH ist etwa darauf zu achten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Satzung die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters bei dessen Tod erlaubt“, sagt Dr. Meininghaus. Ein Unternehmen muss auch nicht erst mit dem Tod des Firmenpatrons übergehen. Eine lebzeitige Übertragung erlaubt es dem Unternehmer, für einen geordneten Generationenwechsel zu sorgen und wichtige Fragen selbst zu entscheiden: Erfolgt die Übertragung über einen längeren Zeitraum, in dem der Unternehmer sich nach und nach aus dem operativen Geschäft zurückzieht, oder übergibt er das gesamte Unternehmen auf einen Schlag? Hat der Nachfolger eine Gegenleistung zu erbringen und wenn ja, soll diese in Form einer Einmalzahlung oder einer laufenden Rente gezahlt werden? Wenn der Unternehmer die von ihm gewählte Nachfolgelösung den Familienmitgliedern zu seinen Lebzeiten selbst erklärt oder die Lösung sogar gemeinsam mit ihnen entwickelt, können diese sie erfahrungsgemäß auch besser nachvollziehen. Kommt hingegen erst nach dem Ableben des Unternehmers zum Vorschein, dass er nur eines seiner Kinder als Nachfolger bestimmt hat, ist der Unmut oft groß und Streit vorprogrammiert. „Die Nachfolgeplanung ist eine sehr individuelle Angelegenheit, allgemeingültige Lösungen gibt es nicht“, hält Dr. Meininghaus fest. Hinzu kommt, dass es sich um eine sowohl wirtschaftlich wie rechtlich komplexe Materie handelt. Das verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Nachfolgeplanung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sie möglichst frühzeitig anzugehen. Die Notare als Experten für Erb- und Schenkungsrecht ebenso wie für Unternehmensrecht unterstützen Sie hierbei gerne.